Die aktuellen Schlagzeilen zur Erderwärmung sind besorgniserregend: Laut einem Bericht des EU-Klimadienstes Copernicus von Anfang Februar 2024 lag die globale Durchschnittstemperatur erstmals zwölf Monate lang über 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 sind damit überschritten. Die Folgen spürt die Menschheit weltweit: Extremwetterereignisse wie Dürren oder dramatische Überflutungen reißen nicht ab. Eine von der Bundesregierung beauftragte Studie analysierte aktuelle und zukünftige Folgekosten des Klimawandels für Deutschland. Die Zahlen sind gewaltig: „Mindestens 145 Milliarden Euro sind zwischen 2000 und 2021 an Schäden durch die Folgen des Klimawandels entstanden. Je nachdem, wie der Klimawandel fortschreitet, liegen die zukünftigen Kosten bis 2050 zwischen 280 und 900 Milliarden Euro.“
Der Weg aus der Misere funktioniert nur über eine Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG). Um Ideen zu generieren, wie sich THG mindern lassen, müssen Unternehmen zunächst wissen, welche Mengen sie produzieren. Das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) bietet eine standardisierte Methode für Unternehmen, die THG zu erfassen und ihren Corporate Carbon Footprint zu bestimmen. Letzterer beschreibt die Menge aller THG-Emissionen, die direkt oder indirekt durch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entstehen. Das international anerkannte GHG-Protokoll haben das World Resources Institute (WRI) und der World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt.
Die drei Kategorien
Scope 1: Sofort offensichtlich sind die Emissionen, die durch Quellen entstehen, die sich im Firmenbesitz befinden. Einige Beispiele: Der Betrieb des Heizkessels mit Gas oder Öl, Kühlmitteln, die beim Handling THG emittieren, Dienstwagen und LKW-Flotte.
Scope 2: Darüber hinaus verbraucht jeder Betrieb Energie, die er einkaufen muss: Strom, Gas, Dampf, Fernwärme. Diese Energie generiert bei ihrer Herstellung ebenfalls THG-Emissionen. Kauft ein Betrieb beispielsweise Kohlestrom von einem Stromversorger ein, erzeugt dieser bei der Stromproduktion THG-Emissionen. Diese entstandenen Emissionen gelten als indirekte Emissionen des Betriebes, der ‑wie in diesem Beispiel – den Strom nutzt.
Scope 3: Wer denkt, nun wird es einfach, hat sich geirrt. Denn Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Das GHG-Protokoll unterscheidet hier in vor- und nachgelagerte Emissionen. Was das konkret bedeutet veranschaulichen einige Beispiele:
- Vorgelagerter Emissionen: Sie entstehen durch die Herstellung der eingekauften Roh- und Hilfsstoffe, durch die Behandlung und Entsorgung des im Betrieb anfallenden Abfalls, durch Fahrten der Arbeitnehmer zum Betrieb und zurück, Geschäftsreisen, dem Bau neuer Anlagen oder Bürogebäude – und noch vielem mehr.
- Nachgelagerter Emissionen: Sie entstehen durch den Gebrauch und die Entsorgung verkaufter Produkte an deren Lebensende, die Verarbeitung verkaufter Produkte, den Transport der Produkte, durch Investitionen in andere Unternehmen, die wiederum Emissionen generieren – die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.