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Mitarbeiter mit Verpackung

Verpackungen in den Wertstoff-Kreislauf zurückführen

Seien es Big Bags, Folien, Kartonagen, Umreifungsbänder, Paletten, Fässer – ohne Verpackungsmaterial lassen sich die meisten Produkte nicht von A nach B transportieren. Auf Basis der Mitte 2018 in Kraft getretene novellierten EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) haben alle Länder der EU die Richtlinie in individuelle Gesetze umgesetzt – so auch Deutschland. Die Bundesrepublik hat 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) verabschiedet und im Sommer 2021 angepasst. Das Ziel: Verpackungen sollen nicht irgendwo auf einer Mülldeponie oder gar in der Landschaft landen, sondern wenn möglich recycelt werden. §15 VerpackG verlangt, dass diejenigen, die in Deutschland Gewerbe- und Transportverpackungen in Verkehr bringen, diese auch wieder entleert zurücknehmen müssen.

So weit, so gut – doch wie funktioniert das konkret? Zunächst ist es als Unternehmen notwendig, sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Dann gilt es, ein Rücknahme- und Recyclingsystem zu etablieren und die Kunden über dieses zu informieren. Ein Nachweis über die Menge der rückgeführten Verpackungen und deren Verwertung ist ebenfalls Bestandteil des Verpackungsgesetzes.

ENNEATECH hat sich dazu entschieden, die Rücknahme und Verwertung der in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen in die fachkundigen Hände der „Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen mbH“, kurz RIGK zu legen. Seitdem tragen sämtliche Verpackungen der Großefehner ein RIGK-Logo; Hinweise auf Rechnungen und Lieferscheinen informieren ebenfalls über die RIGK-Mitgliedschaft. Für ENNEATECH-Kunden das eindeutige Zeichen, dass sie die entleerten Verpackungsmaterialien kostenlos und unkompliziert an einer der bundesweiten RIGK-Annahmestellen abgeben können. Wo sich diese befinden, verraten die RIGK-Mitarbeitenden über die kostenlose Rufnummer 0800 3086003 oder unter dispo@rigk.de.

Für das RIGK-System zahlt ENNEATECH abhängig von Umfang und Art der Verpackungen ein Lizenzentgelt. Das deckt die Kosten für die Rücknahme, die Verwertung und die Dokumentation der Verpackungen. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Verpackungen nicht-schadstoffhaltiger Füllgüter – also genau das, was zu ENNEATECH-Produkten passt. Am Ende des Jahres melden die Polyamid-Experten ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen an RIGK und eine unabhängige Stelle – ein Wirtschaftsprüfer beispielsweise – testiert die Mengenangabe zur Meldung an den Gesetzgeber.

Um die Verpackungsabfälle zu verwerten, arbeitet RIGK mit einer Reihe von Recyclingunternehmen zusammen. Aus den von ENNEATECH an RIGK gemeldeten Verpackungsmengen und Sorten berechnet RIGK die durch das Recycling der Verpackungen gewonnenen CO2-Einsparungen. Für diese Einsparungen erhält ENNEATECH ein Klimazertifikat. Um die CO2-Einsparungen zu bestimmen, hat RIGK gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Umwelt‑, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) eine auf den ISO-Normen 14040 und 14044 basierende CO2-Bilanz für seine Rücknahmesysteme aufgestellt.

Mit der rechtskonformen Rücknahme und Verwertung seiner Verpackungen durch das RIGK-System stellt ENNEATECH sicher, dass die Verpackungsmaterialien der Produkte innerhalb Deutschlands nicht irgendwo in der Umwelt landen, sondern in den Wertstoffkreislauf zurück gelangen.

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