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Entron eco Granulat in Behälter symbolisch für Mikroplastik reduzieren

Mikroplastik reduzieren — Kunststoffgranulat unter Kontrolle

Die EU will Mikroplastik reduzieren. Es beginnt mit einem sperrigen Titel: „Entwurf der Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik“. Doch das, was sich dahinter verbirgt, geht jedes Unternehmen entlang der Lieferkette von Kunststoffgranulat an – Erzeuger, Spediteure, Verarbeiter. Warum, das zeigt ein kurzer Blick auf den Hintergrund.

Rund zwei Prozent des gesamten Kunststoffabfalls in der Umwelt bestehen laut dem Süddeutschen Kunststoffzentrum SKZ aus Kunststoffgranulat. Gemäß Statista verantworten die Granulate 0,3% des weltweiten Mikroplastiks allein in den Ozeanen. Im Gegensatz zu dem Anteil, den Reifen mit 28%, Textilien mit 35% oder auch Kosmetika mit immerhin noch 2% verursachen, erscheint die Granulatmenge zunächst gering. Doch während es bei den zuvor genannten Produktgruppen größerer Anstrengungen bedarf, die Freisetzung zu mindern, ist dies bei Kunststoffgranulat gar nicht so schwer. Denn das meiste Granulat gelangt durch unsachgemäße Handhabung und mangelndem Bewusstsein seitens der Unternehmen in die Umwelt.

Die EU-Verordnung hat daher das Ziel, die Menge an Kunststoffgranulat, die in die Umwelt gelangt, um 54 bis 74% zu reduzieren. Dazu will die EU eine verpflichtende standardisierte Methode zur Messung der Freisetzung von Kunststoffgranulat entwickeln lassen. Die Idee dahinter ist klar: Die Unternehmen erheben dann einheitlich ihre in die Umwelt eingetragene Menge an Granulat. REACH schreibt schon jetzt die jährliche Berichterstattung über die Freisetzung von Kunststoffgranulat vor, die bislang auf geschätzten Mengen beruht. Mit einem neuen Messstandard werden die Informationen über die Granulat Freisetzungen an Genauigkeit zunehmen.

Darüber hinaus sieht die Verordnung verbindliche Anforderungen zur Vermeidung und Verringerung der Freisetzung von Kunststoffgranulat in einem neuen EU-Rechtsrahmen vor. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen dabei weniger strenge Auflagen erfüllen. Die Anforderungen sollen mittels einer Zertifizierung durch Dritte überprüft werden.

Von der Theorie zur Praxis

Was bedeutet die geplante Verordnung konkret für die Unternehmen? Hartmut Schoon, CEO von ENNEATECH, macht klar: „Granulat kann im Produktionsprozess, beim Transport durch die Rohrleitungen im Betrieb, bei der Gebindebefüllung und natürlich beim Transport auf Straße, Schiene oder Meer in die Umwelt gelangen. Damit geht allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette bares Geld verloren. Deshalb ist es im Interesse Aller, die Stellen zu identifizieren, wo es zum Granulatverlust kommen kann und diese zu beseitigen!“ Die potenziellen Schwachstellen im eigenen Betrieb hat ENNEATECH bereits im Rahmen der Zertifizierungen nach ISO 14001 aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen zur Reduktion eingeführt. Das Verladepersonal wird geschult und lernt, wie sie das Granulat händeln müssen, damit bei den Verladeprozessen möglichst kein Körnchen danebenfällt. Innerhalb des Betriebes saugen die Mitarbeiter verstreutes Granulat auf und führen es in Sammelbehälter zurück. Schadhafte Gebinde werden sofort aussortiert, damit aus ihnen kein Granulat entweichen kann. Schulungen sensibilisieren die Belegschaft, sorgfältig mit den Produkten umzugehen. Für Hartmut Schoon ist die Verordnung ein richtiger und wichtiger Schritt, auch wenn damit mehr Bürokratie, neue Zertifizierungsprozesse und damit Kosten auf die Branche zukommen: „Die negativen Auswirkungen von Mikroplastik sind bekannt und die Maßnahmen, die wir als Unternehmen ergreifen müssen, zumutbar und machbar. Wichtig ist, dass die Zertifizierung dann auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfolgt, damit die Kunststoffgranulate an keiner Stelle in die Umwelt gelangen.“

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