Die EU will Mikroplastik reduzieren. Es beginnt mit einem sperrigen Titel: „Entwurf der Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik“. Doch das, was sich dahinter verbirgt, geht jedes Unternehmen entlang der Lieferkette von Kunststoffgranulat an – Erzeuger, Spediteure, Verarbeiter. Warum, das zeigt ein kurzer Blick auf den Hintergrund.
Rund zwei Prozent des gesamten Kunststoffabfalls in der Umwelt bestehen laut dem Süddeutschen Kunststoffzentrum SKZ aus Kunststoffgranulat. Gemäß Statista verantworten die Granulate 0,3% des weltweiten Mikroplastiks allein in den Ozeanen. Im Gegensatz zu dem Anteil, den Reifen mit 28%, Textilien mit 35% oder auch Kosmetika mit immerhin noch 2% verursachen, erscheint die Granulatmenge zunächst gering. Doch während es bei den zuvor genannten Produktgruppen größerer Anstrengungen bedarf, die Freisetzung zu mindern, ist dies bei Kunststoffgranulat gar nicht so schwer. Denn das meiste Granulat gelangt durch unsachgemäße Handhabung und mangelndem Bewusstsein seitens der Unternehmen in die Umwelt.
Die EU-Verordnung hat daher das Ziel, die Menge an Kunststoffgranulat, die in die Umwelt gelangt, um 54 bis 74% zu reduzieren. Dazu will die EU eine verpflichtende standardisierte Methode zur Messung der Freisetzung von Kunststoffgranulat entwickeln lassen. Die Idee dahinter ist klar: Die Unternehmen erheben dann einheitlich ihre in die Umwelt eingetragene Menge an Granulat. REACH schreibt schon jetzt die jährliche Berichterstattung über die Freisetzung von Kunststoffgranulat vor, die bislang auf geschätzten Mengen beruht. Mit einem neuen Messstandard werden die Informationen über die Granulat Freisetzungen an Genauigkeit zunehmen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung verbindliche Anforderungen zur Vermeidung und Verringerung der Freisetzung von Kunststoffgranulat in einem neuen EU-Rechtsrahmen vor. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen dabei weniger strenge Auflagen erfüllen. Die Anforderungen sollen mittels einer Zertifizierung durch Dritte überprüft werden.