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Drohnenaufnahme eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb: Nur aus Abfällen entsteht Rezyklat

Wäre ENNEATECH kein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für Kunststoffabfälle, könnte das Unternehmen auch kein PA-Rezyklat herstellen. Denn das eine ist unmittelbar mit dem anderen verknüpft: Die deutsche Gesetzgebung definiert den Begriff Rezyklat als sekundären Rohstoff, der durch die Verwertung von Abfällen gewonnen wird oder bei der Beseitigung von Abfällen anfällt. Deshalb muss jeder Kunststoff-Recyclingbetrieb auch Entsorgungsfachbetrieb sein, denn laut Gesetz entstehen hier aus Abfällen neue Produkte.

Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, kurz EfB, konkret? Das definiert § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Anforderungen beschreibt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Ein Betrieb oder ein Teil eines Betriebes ist demnach nur dann ein EfB, wenn er die entsprechende Zertifizierung vorweisen kann.

Ähnlich wie bei einer Zertifizierung nach ISO 9001 prüfen dabei unabhängige Auditoren, ob alle Voraussetzungen für das Zertifikat als EfB erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise der Fach- und Sachkundenachweis der Mitarbeitenden sowie die Bescheinigung der Zuverlässigkeit der Unternehmensleitung und Führungskräfte. Ein adäquater Versicherungsschutz des Unternehmens ist ebenfalls unerlässlich. Arbeitsabläufe müssen schriftlich geregelt sein und eine Jahresplanung der notwendigen Schulungen des Personals vorliegen. Das Schulungspaket bei ENNEATECH hat es in sich. Hier einige wenige Beispiele: Alle zwei Jahre müssen die beiden Abfallbeauftragten ihr Wissen auffrischen, die drei Sicherheitsbeauftragten drücken alle drei bis fünf Jahre die „Schulbank“ und die 14 Ersthelfer alle zwei Jahre. Ein Mitarbeitender vertieft jährlich sein Know-how, um die notwendigen Hygiene- und Sicherheitsstandards beim Rückkühlwerk und dem Nasswäscher zu gewährleisten, denn da sind Biozide im Einsatz. Im November 2023 kommen noch zwei weitere hinzu, damit in jeder Schicht ein Fachmann oder eine Fachfrau das notwendige Wissen bereithält. Für sämtliche Stoffe und Materialien, die im Produktionsalltag anfallen, muss ein Entsorgungsnachweis vorliegen. Dazu gehören Laborchemikalien, Verpackungsmaterial, alte Elektrogeräte und ähnliches.

Abfallbeauftragter Maxim Kiel

Im Mittelpunkt der Zertifizierung steht jedoch die Frage nach der ordnungsgemäßen Verwertung der Abfälle. Entsteht aus den Abfällen tatsächlich Regranulat oder ReCompound und ist der dafür erforderliche Anlagenpark vorhanden und gemäß des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes genehmigt? Dazu nehmen die Prüfer die Stoffströme, die komplette Dokumentation und die Maschinen unter die Lupe. Ein wichtiges Instrument ist dabei das Betriebstagebuch. Hier zeichnet ENNEATECH Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Kunststoffeabfälle auf und dokumentiert, was damit geschieht.

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb fokussiert sich immer auf bestimmte Tätigkeiten. Dem Lagern, Behandeln, Verwerten, Handeln und Makeln widmet sich ENNEATECH. Nicht mit von der Partie sind das Sammeln, Befördern und Beseitigen von Abfall – denn schließlich entsteht aus dem Kunststoffabfall bei ENNEATECH wieder hochwertiges Polyamid.

Auch die Lieferanten profitieren von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb. Denen darf ENNEATECH eine Verwertungsbestätigung für ihre Abfälle ausstellen – auf dem Weg zur Zero-Waste ein wichtiges Puzzleteil.

Jedes Jahr kümmern sich drei Mitarbeitende bei ENNEATECH um den Zertifizierungsprozess. Dabei steht alle drei Jahre eine Re-Zertifizierung ins Haus, in den beiden Jahren dazwischen liegen Überwachungsaudits. Das Prozedere haben die Verantwortlichen voll im Griff, denn der Polyamid-Spezialist durchläuft es bereits seit seiner Gründung. Seitdem bekommt er Jahr für Jahr das Siegel als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

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